Belehrung für Eltern und andere Sorgeberechtigte zum Infektionsschutzgesetz


Liebe Eltern,

bitte lesen Sie sich diese Belehrung für Eltern und andere Sorgeberechtigte gemäß § 34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sorgfältig durch.