Bildungs- und Teilhabepaket (BUT)


Seit einigen Jahren bietet das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung Möglichkeiten zur Unterstützung an, über die wir Sie hier informieren möchten:

Das im Jahre 2011 geschaffene „Bildungs- und Teilhabepaket“ fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen durch die unten aufgeführten Hilfen, die in der Regel nur auf Antrag gewährt werden.

Wichtig: Anspruchsberechtigt sind nur Kinder und Jugendliche, deren Familien bereits entweder

  • Arbeitslosengeld II oder
  • Sozialhilfe oder
  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld oder
  • Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) beziehen.

 Bildungsleistungen (bis 25 Jahre)

  • Ausflüge und Klassenfahrten (tatsächliche Kosten)
  • Persönlicher Schulbedarf (pauschal 100 Euro/Jahr)
  • Schülerbeförderungskosten (nur tatsächlicher Aufwand, der nicht über die Schülerfahrtkostenverordnung übernommen werden kann)
  • Nachhilfeunterricht (muss geeignet und erforderlich sein, um Klassenziel zu erreichen)
  • Mittagsverpflegung in Ganztagseinrichtungen (Eigenanteil 1,00 Euro/Mahlzeit)

 Teilhabeleistungen (bis 18 Jahre)

  • Unterstützung der sozialen und kulturellen Teilhabe, wie z. B. Vereinsbeiträge,
  • Musikunterricht, kulturelle Bildung, Ferienfreizeiten (Zuschuss max. 10 Euro/Monat)

Antragstellung:

  • SGB II – Job Center Rhein Sieg
  • SGB XII , Kinderzuschlag, Wohngeld – Gemeinde Windeck

Wichtig!

  • Die Leistung muss rechtzeitig (vor Fälligkeit der Zahlung) beantragt werden.
  • Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag (ein Hauptantrag und ein Zusatzantrag je Leistung) zu stellen.

 

Anträge sind im Sekretariat der Schule erhältlich.