Bildungs- und Teilhabepaket (BUT)
Seit einigen Jahren bietet das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung Möglichkeiten zur Unterstützung an, über die wir Sie hier informieren möchten:
Das im Jahre 2011 geschaffene „Bildungs- und Teilhabepaket“ fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen durch die unten aufgeführten Hilfen, die in der Regel nur auf Antrag gewährt werden.
Wichtig: Anspruchsberechtigt sind nur Kinder und Jugendliche, deren Familien bereits entweder
- Arbeitslosengeld II oder
- Sozialhilfe oder
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld oder
- Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) beziehen.
Bildungsleistungen (bis 25 Jahre)
- Ausflüge und Klassenfahrten (tatsächliche Kosten)
- Persönlicher Schulbedarf (pauschal 100 Euro/Jahr)
- Schülerbeförderungskosten (nur tatsächlicher Aufwand, der nicht über die Schülerfahrtkostenverordnung übernommen werden kann)
- Nachhilfeunterricht (muss geeignet und erforderlich sein, um Klassenziel zu erreichen)
- Mittagsverpflegung in Ganztagseinrichtungen (Eigenanteil 1,00 Euro/Mahlzeit)
Teilhabeleistungen (bis 18 Jahre)
- Unterstützung der sozialen und kulturellen Teilhabe, wie z. B. Vereinsbeiträge,
- Musikunterricht, kulturelle Bildung, Ferienfreizeiten (Zuschuss max. 10 Euro/Monat)
Antragstellung:
- SGB II – Job Center Rhein Sieg
- SGB XII , Kinderzuschlag, Wohngeld – Gemeinde Windeck
Wichtig!
- Die Leistung muss rechtzeitig (vor Fälligkeit der Zahlung) beantragt werden.
- Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag (ein Hauptantrag und ein Zusatzantrag je Leistung) zu stellen.
Anträge sind im Sekretariat der Schule erhältlich.