Elternmitwirkung


Die Klassenpflegschaft besteht aus allen Eltern einer Klasse mit Vorsitzendem/r und Stellvertreter/in, in der Regel mit Teilnahme der Klassenlehrerin.

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft besteht aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und ihren Vertreter/innen, die Schulleitung nimmt beratend teil.

Schulpflegschaftsvorsitzender ist Herr M. Schmidt.

Weitere Informationen zur Schulpflegschaft können Sie im § 72 SchulG NRW nachlesen. (siehe Button linke Seite).

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist oberstes Mitwirkungsgremium der Schule und besteht aus drei in der Schulpflegschaft gewählte Elternvertreter und drei in der Lehrerkonferenz gewählte Lehrervertreter. Vorsitz führt die Schulleitung (ohne Stimmrecht).

Fachkonferenz

Die Fachkonferenz besteht aus Lehrerinnen und Lehrer mit der Lehrbefähigung für das entsprechende Fach und bis zu zwei Elternvertreter mit beratender Stimme.

Durch die Mitarbeit der Eltern konnten viele Projekte an unserer Schule durchgeführt werden, zum Beispiel Schulfeste, Schulhofgestaltung, Arbeitsgemeinschaften, Ausflüge, Klassenfahrten und vieles mehr.

Um bestehende und zukünftige Aktivitäten durchführen zu können, auch im Interesse Ihres Kindes, ist Ihre Mitarbeit in den Gremien und bei den zusätzlichen Projekten wichtig und erforderlich.