Kompetenzorientierte Rasterzeugnisse


Ab dem Schuljahr 2017/18 erhalten die Kinder zum Halbjahr bzw. Schuljahresende kompetenzorientierte Rasterzeugnisse.

Die Verbundschule an der Sieg mit den Teilstandorten Dattenfeld und Herchen setzt somit die landesweiten Vorgaben einer Leistungsbewertung in kompetenzorientierten Bereichen um. (Im Rahmen der Einführung der neuen Richtlinien und Lehrpläne hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung eine Handreichung „Kompetenzorientierung – Eine veränderte Sichtweise auf das Lehren und Lernen in der Grundschule“ vorgelegt. Siehe Erlass vom 16.7.2008)

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 erhalten erstmals zum Schuljahresende, die Jahrgangsstufe 3 zum Halbjahr ein kompetenz-orientiertes Rasterzeugnis.

In den Lehrplänen der jeweiligen Fächer werden die verbindlichen Kompetenzerwartungen benannt, die festlegen, welche Leistungen von den Schülerinnen und Schülern am Ende der Schuleingangsphase sowie am Ende der Klasse 4 erwartet werden.

Die Beschlüsse der Schulkonferenz zur Notengebung bleiben davon unberührt. Es gilt nach wie vor die Regelung:

  • Schuleingangsphase (Jahrgang 1 und 2) keine Noten, Rasterzeugnisse jeweils am Ende des Schuljahres.
  • Jahrgang 3 mit Noten und Kompetenzraster; Zeugnisse im Halbjahr und am Ende  des Schuljahres.
  • Jahrgang 4 - Ende 1. Halbjahr Noten und eine begründete Empfehlung auf der Basis der kompetenzorientierten Bereiche für die weiterführenden Schulen; am Ende des Schuljahres nur noch Noten.

Die Leistungsbeschreibung und die Note orientieren sich an den Kompetenzerwartungen und an dem, was ein Kind erreicht hat. Im Fokus der Rückmeldung steht das, was das Kind bereits kann und nicht, was es noch nicht kann.

Die Beschreibung der Kompetenzen sowie die Zensur spiegeln die Gesamtleistung des Kindes wieder. Diese wird während der ganzen Grundschulzeit in erster Linie durch kontinuierliche kriteriengeleitete Beobachtung sowie ab Klasse 3 zusätzlich durch schriftliche Übungen und Klassenarbeiten, die bewertet und benotet werden, ermittelt.

Gemeinsam mit den schulischen Gremien Lehrerkonferenz, Schulpflegschaft und Schulkonferenz haben wir die Möglichkeiten zur Verbesserung der Zeugnisse erörtert. Das Kollegium erarbeitete in vielen Sitzungen neue kompetenzorientierte Rasterzeugnisse auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne des Landes NRW.

Hervorragende Leistungen sind ebenso wie Fördernotwendigkeiten für alle Beteiligten deutlich ablesbar. Die einzelnen Beurteilungskriterien bzw. Beurteilungskategorien der einzelnen Jahrgangsstufen und Fächer sind gemeinsam festgelegt worden. Es wird somit deutlich erkennbar, welche Aspekte für die einzelnen Fächer der jeweiligen Jahrgangsstufe für die Beurteilung bzw. Benotung der Leistungen relevant sind.

Das Zeugnisformular unterteilt sich in zwei wesentliche Bereiche:

Im ersten Bereich finden Sie die Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten ohne Noten. Je weiter links ein Kreuz steht, umso besser wird der jeweilige Beurteilungsbereich bewertet.
Im zweiten Bereich finden Sie die Hinweise zu den einzelnen Fächern (in Klasse 3 mit abschließender Note).

Notenbildung:

1. Da die obere Skalierung in vier Bereiche (erfüllt, überwiegend erfüllt, teilweise erfüllt, kaum/nicht erfüllt) unterteilt wurde, ist sie nicht mit Noten gleichzusetzen. Das ist bewusst so gewollt. Es handelt sich um Bereiche, so dass es bei der Endnote zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann, obwohl die Kreuze gleich gesetzt wurden.

2. Zudem ist zu beachten, dass die Gewichtung von Teilbereichen innerhalb eines Faches unterschiedlich sein kann.

3. In jedem Unterrichtsfach bilden alle mündlichen, praktischen und schriftlichen Beiträge, die die Kinder erbringen, die Beurteilungsgrundlage. Dabei werden aber nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet.

Nicht ausgefüllte Zeilen im Rasterzeugnis haben folgende Bedeutungen:

  • Die Note wird ausgesetzt oder ein bestimmter Teilbereich des Faches kann noch nicht benotet werden (z.B. keine/wenige Deutschkenntnisse bei Seiteneinsteigern)
  • ein bestimmter Teilbereich wird erst später, im 2. Halbjahr, im Unterricht behandelt.
  • keine Teilnahme am Fach Religionslehre

Die Rasterzeugnisse wurden den neuen Arbeitsplänen des Landes NRW angepasst (Stand 2024).