Sport- und Schwimmunterricht


Verbindliche Vorschriften zur Sicherheitsförderung im Schulsport, herausgegeben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW, 01.08.2002 (Auszüge)
 
Kleidung
Sportkleidung muss ausreichende Bewegungsfreiheit ermöglichen und darf nicht hinderlich sein. Sporthose und T-Shirt erfüllen diesen Zweck, Kleidung, wie sie während des übrigen Schulmorgens getragen wird dagegen nicht!
 
Schuhe
In der Sporthalle sind Joggingschuhe und spezielle Schuhe für den Outdoor-Bereich nicht zulässig. Grundsätzlich sind für den Sportspielunterricht universelle Sportschuhe, die den Füßen Halt geben und eine stoßdämpfende Sohlenkonstruktion haben, vollkommen ausreichend. Zu untersagen ist ebenfalls das Spielen in Strümpfen und Gymnastikschuhen sowie das Barfußspielen. Sportschuhe, die diese Anforderungen genügen, müssen keine Markenfabrikate und damit nicht teuer sein. Bitte beim Kauf der Hallenschuhe auf helle Sohlen achten.
 
Lange Haare
Lange Haare können die Sicht einschränken, ... die Anwendung von Helfergriffen stören und damit zu Unfällen führen. Daher sind lange Haare zusammenzubinden. Zudem besteht die Gefahr des Hängenbleibens und somit von schmerzhaften Verletzungen. Am besten binden Sie Ihren Kindern an Tagen, an denen Sportunterricht stattfindet, die Haare schon morgens zusammen, ein Haargummi wird leicht vergessen!
 
Schmuck
Im Schulsport dürfen Schmuck, Piercingschmuck und Uhren nicht getragen werden. Sie können Verletzungen sowohl bei Mitschülerinnen und Mitschülern als auch beimTräger verursachen. Können Schmuckstücke nicht abgelegt werden, sind diese z. B. mit einem Pflaster oder Tape abzukleben – auch Ohrstecker! Für Schmuckstücke, die verlustig gehen, wenn sie abgelegt werden, besteht keine Haftung, daher sollte Ihr Kind an den betreffenden Tagen keinen Schmuck tragen. Abgesehen davon brauchen die Kinder zum An- und Ablegen ihres Schmucks viel Zeit, die besser als Sportzeit genutzt werden sollte.
 
Brillen
Schülerinnen und Schüler, die eine Brille tragen, müssen beim Schulsport Kontaktlinsen oder eine sporttaugliche Brille tragen. Sie besteht im Wesentlichen aus einem nachgiebigen Gestell und Kunststoffgläsern und hat einen festen Sitz. Die meisten Kinderbrillen erfüllen meist schon diese Anforderungen, da sie ja auch leichter und daher angenehmer zu tragen sind.
 
Die o.a. Vorschriften dienen der Minderung des Unfallrisikos und damit der Sicherheit Ihrer Kinder. Daher ist ihre Beachtung Grundvoraussetzung für die Teilnahme der Kinder am Schulsport. Die Lehrerinnen und Lehrer sind gehalten, Kinder vom Sportunterricht auszuschließen, falls gegen diese verstoßen wird.
 

Schwimmunterricht

Für das Schwimmen ist folgende Ausrüstung erforderlich:

  • Badehose / Badeanzug

  • bei langen Haaren: Haargummi und Badekappe, Bürste oder Kamm

  • wenn vorhanden einen Haartrockner
  • Duschgel

  • Handtuch

  • Bei kaltem Wetter: warme Jacke, Mütze/Kapuze

 

Regeln für den Schwimmunterricht

  1. Schmuck und Uhren lasse ich zu Hause oder in der Umkleide.
  2. Ich dusche vor dem Schwimmen.
  3. Nach dem Duschen warte ich im Duschraum bis uns die Lehrerin abholt.
  4. Zu Beginn der Stunde setze ich mich auf die Bank.
  5. Ich gehe nie ohne Aufforderung ins Wasser.
  6. Ich gehe im Schwimmbad langsam und laufe nicht.
  7. Ich rutsche aus dem Sitz ins Wasser und springe nicht vom Beckenrand.
  8. Ich verhalte mich rücksichtsvoll, tauche niemanden unter und stoße oder schubse niemanden.
  9. Ich achte genau auf die Anweisungen und Signale der Lehrerin.
  10. Bei Übelkeit, Ohren- oder Bauchschmerzen o.ä. sage ich der Lehrerin sofort Bescheid.
  11. Nur bei Gefahr rufe ich um Hilfe.
  12. Wenn ich zur Toilette muss, melde ich mich bei der Lehrerin ab.
  13. Nach dem Schwimmunterricht verlasse ich vor der Lehrerin die Schwimmhalle und kehre niemals allein in die Halle zurück.