Informationsschreiben zum Schülerverkehr (ÖPNV) nach der OGS
Informationsschreiben zum Schülerverkehr (ÖPNV) nach der OGS
Hier: Ende der Betreuungszeit um 16:00 Uhr
Sehr geehrte Familie…,
das Ende der Betreuungszeit nach der OGS ist einheitlich an den gemeindlichen Grundschulen ab dem Schuljahr
2024/2025 um 16:00 Uhr. Ab 16:00 Uhr endet somit die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals.
Ab diesem Zeitpunkt befinden sich die Kinder in eigener Organisation auf dem Schulweg zurück von der Schule
(Versicherungsschutz besteht).
Entweder werden die Kinder von den Eltern abgeholt, die Kinder bestreiten den Schulweg zu Fuß oder aber sie
benutzen den ÖPNV.
Bei letztgenanntem Fall ist eine Wartezeit von ca. 15 Minuten zu überbrücken.
Es handelt sich hierbei um eine zumutbare Wartezeit nach der Schülerfahrkostenverordnung (§ 13 Abs. 3 SchfkVO
-> 45 Minuten Wartezeit zumutbar).
Ich möchte Sie daher bitten, die alleinige Wartezeit von ca. 15 Minuten mit Ihrem Kind zu besprechen und ggf. die
alleinige Busfahrt im ÖPNV nach der OGS zu üben, damit die Kinder pünktlich an der Bushaltestelle stehen und in
die richtige Linienverbindung einsteigen.
Für eine Übergangszeit werden die Kinder weiterhin durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der OGS begleitet.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für das Schuljahr 2024/2025.
Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gez. Raphael Bönisch