Elternbriefe 2020


 

16.12.2020

Elternbrief zum Jahresende und Notbetreuung am 07. und 08.01.2021

 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

14.-18.12.2020: Für diese Woche gilt weiterhin, dass sie Ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen können. Der Unterricht sowie Betreuung (ÜMI und OGS) wird gemäß Stundenplan durchgeführt. Auch Kinder, die nicht in der Schule sind, arbeiten an ihren Arbeitsaufträgen. Für Nachfragen bieten wir zusätzlich eine Videoschaltung mit Fr. Weinert an.  

Aufgrund der neuesten Corona-Verordnungen sind die Weihnachtsferien um den 07.01. und 08.01.2021 verlängert worden, ebenso wie bereits am 21. und 22.12.2020. Eltern, die keine Möglichkeit haben, ihr Kind an diesen Tagen zu betreuen, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Auch die OGS wird Notgruppen bei Bedarf öffnen. Wir möchten uns an dieser Stelle bei unserer Schulgemeinschaft bedanken, die so verantwortungsvoll mit dem Angebot der Notbetreuung umgeht und sie tatsächlich nur im Notfall beansprucht. Das ist nicht selbstverständlich, wie wir an anderen Schulen leider beobachten. Vielen Dank dafür!

Bitte geben Sie uns bis Freitag, den 19.12.2020 über die Klassenlehrerinnen schriftlich eine Rückmeldung, ob Sie das Angebot in Anspruch nehmen müssen. Stand heute ist, dass die Schule ab dem 10.01.2021 wieder für alle Kinder offen ist. Angesichts der dynamischen Entwicklung müssen wir abwarten, wie die nächsten 2-3 Wochen verlaufen. Wir werden Sie – sobald wir mehr wissen – umgehend informieren.

*****

Liebe Eltern und Kinder,

dieses Jahr hat uns als Schulgemeinschaft Ungewöhnliches abverlangt. Wir alle haben unser Bestes gegeben in dem Bemühen, uns auf die ständig wechselnden Anforderungen einzustellen. Das war nicht immer leicht. Umso mehr haben wir uns eine gute und entspannte Weihnachtszeit verdient und wir wünschen Ihnen und Ihren Familien auf diesem Wege eine gesegnete Weihnachtszeit. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut ins Neue Jahr!

Im Namen des Kollegiums

Dörthe Kickuth-Artelt (komm. Schulleitung)

Download: EB-Weihnachten-und-Notbetreuung-Jan.-21.pdf


11.12.2020

Wichtige Informationen Schulbetrieb ab 14.12.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

untenstehend die aktuelle Information des Ministeriums zum Unterricht in der kommenden Woche.
Bitte geben Sie – auf Grund der kürze der Zeit –  den Klassenlehrern schriftlich per Mail Bescheid, ab wann Ihr Kind nicht in die Schule kommen wird.
Wie unten beschrieben ist ein Wechsel der Präsenz- und Distanzzeiten nicht möglich.
Über eine Anmeldung für Notgruppen im Januar werden wir Sie gesondert
informieren.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und besinnliche Feiertage.
i.A. Ruth Deitenbach

Auszug aus der Schulmail des Ministeriums:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und
Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21.und 22. Dezember 2020.

Hier die vollständige Schulmail des Ministeriums als Download: Schulmail-des-MSB-NRW-vom-11.12.2020.pdf


24.11.2020

Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigen,

nun ist es amtlich; wir beginnen – Corona bedingt- unsere Weihnachtsferien 2 Tage eher. (siehe anbei Email des Ministeriums). Der letzte Schultag vor den Ferien ist somit der 18.12.2020 mit normalem Unterrichtsende.

Sollten Sie Bedarf für eine Notbetreuung -vormittags oder nachmittags für die OGS Kinder-  haben, drucken Sie bitte den beiliegenden Antrag aus und senden es bitte zeitnah an unser Sekretariat, damit wir planen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dörthe Kickuth-Artelt, komm. Schulleitung

Verbundschule an der Sieg, Dreifelder Kirchweg 3, 51570 Windeck

Tel: 02292-2308, Fax: 02292-2107

 
 
 
Email des Ministeriums (Auszug)
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachfolgend möchte ich Ihnen einige wenige Informationen zum weiteren Schulbetrieb in Corona-Zeiten übermitteln:

Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020

Die Weihnachtsferien beginnen bekanntermaßen am Mittwoch, den 23. Dezember 2020. Vor diesem ersten Ferientag liegen in dieser Woche demnach zwei Unterrichtstage.

In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu
können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.

(…)

Notbetreuung

Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen.

Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen
hierfür ein Formular unter Downloads zur Verfügung.

Angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten

Hierbei sollten Sie die Eltern bitten, die Anträge frühzeitig zu stellen, um Ihnen Planungssicherheit zu geben.

Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen. Bitte beteiligen Sie rechtzeitig den Schulträger und die Träger der Ganztags- und Betreuungsangebote.

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.

Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen; die zuständige Schulaufsichtsbehörde muss hierbei eingebunden sein.

Informationen zum weiteren Vorgehen

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie die Bundeskanzlerin werden im Rahmen ihrer nächsten Konferenz am 25. November 2020 unter anderem über den Schulbetrieb in den Ländern in den kommenden Wochen und Monaten beraten. Zielsetzung der Beratungen ist ein weiterhin möglichst einheitliches und abgestimmtes Vorgehen für
den Schulbetrieb in den Ländern im Lichte des aktuellen Infektionsgeschehens. Soweit sich aus entsprechenden Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin ein Anpassungsbedarf für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ergibt,
werde ich Sie darüber zeitnah im Nachgang zu diesen Beratungen der Länder mit dem Bund informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<


17.11.2020

Erlass zur Coronaschutzverordnung und Coronabetreuungsverordnung (in der ab 10. November 2020 geltenden Fassung)

die derzeitige Pandemielage entwickelt sich dynamisch. Daher werden sowohl die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) als auch die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) regelmäßig aktualisiert. Zum aktuellen Stand der genannten Verordnungen gebe ich folgende Hinweise:
 
1. Schulveranstaltungen (Tage der offenen Tür, Schulfeste, Elternabende, Elternsprechtage)
Die gegenwärtige Pandemielage und der in allen Bundesländern verhängte sektorale Lockdown haben notwendig Auswirkungen auch auf die infektionsschutzrechtliche Bewertung aller Formen von „Veranstaltungen“, bei denen eine Vielzahl von Menschen kurzfristig zusammenkommt.
 
Gleichzeitig müssen Schulen ihrem pädagogischen Auftrag auch in der Elternarbeit oder in Kooperationen mit Dritten weiter nachkommen können. Daher ist die konkrete Reichweite eines Veranstaltungsverbots in den Schulen immer unter strikter Beachtung der Belange des Infektionsschutzes zu bestimmen; zugleich sind aber unabweisbare schulische Belange nur so weit zurückstellen, wie dies im Sinne eines effizienten Infektionsschutzes wirklich notwendig ist.

 
Dies vorausgeschickt sind Schulveranstaltungen unter Beteiligung von Personen, die weder Schülerinnen und Schüler sind noch an der Schule pädagogisch oder sonst tätig, unmittelbar gemäß § 1 Absatz 6 Satz 2 CoronaBetrVO i. V. m. § 13 Absatz 1 CoronaSchVO vorerst bis zum 30. November 2020 untersagt.
 
Hiervon umfasst sind Tage der offenen Tür und Schulfeste, aber auch Elternabende wie zum Beispiel die Informationen aller Eltern der Klasse 4 der Grundschule über das Angebot in der Sekundarstufe I gemäß § 8 Absatz 1 der Ausbildungsordnung Grundschule.
 
Auch Elternsprechtage, die im Format einer offenen, größeren Veranstaltung durchgeführt werden sollen und bei denen unterschiedliche Eltern und Lehrkräfte gleichzeitig zusammentreffen können, sind derzeit als Veranstaltungen im Sinne von § 1 Absatz 6 CoronaBetrVO unzulässig.
 
 
2. Elternberatung und -information
Werden Elternsprechtage allerdings so organisiert, dass sie nicht die Merkmale einer Veranstaltung im o. g. Sinne erfüllen, sondern Eltern individuell das Schulgelände betreten und so das Zusammentreffen von Angehörigen zahlreicher Haushalte auf engem Raum vermieden werden kann, haben sie nicht den Charakter einer Veranstaltung im Sinne des § 13 CoronaSchVO. Sie sind in einem solchen Format als schulische Nutzung im Sinne des § 1 Absatz 2 CoronaBetrVO einzuordnen und somit nicht generell untersagt. Individuelle Lehrersprechstunden sind als schulische Nutzung im Sinne von § 1 Absatz 2 CoronaBetrVO ebenso erlaubt.
 
Eltern haben aufgrund von § 1 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung auf dem gesamten Schulgelände eine Alltagsmaske zu tragen; für Lehrkräfte und Betreuungspersonal gilt § 1 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 CoronaBetrVO.
 
Im Übrigen sieht das Schulgesetz keine bestimmte Form der Elternberatung und Information (§ 44) vor, so dass – wie bereits bei Elterngesprächen in jahrzehntelanger Übung praktiziert – auch telefonische Beratungen zulässig sind. Im Sinne einer weitgehenden Kontaktvermeidung ist es zu begrüßen, wenn Schulen von der Möglichkeit Gebrauch machen, Elternsprechtage oder auch andere Informationsveranstaltungen digital anzubieten.

 
3. Kooperationsangebote der Schulen mit außerschulischen Kooperationspartnern
Aktivitäten außerschulischer Partner mit Schulen (z. B. im Ganztag, in gemeinsamen Projekten, in Bildungspartnerschaften) sind weiterhin zulässig. Maßgeblich ist, ob es sich um ein Kooperationsangebot in der Gesamtverantwortung der Schule handelt. Diese Angebote sind als schulische Nutzung im Sinne des § 1 Absatz 2
der CoronaBetrVO zulässig. Sie dürfen – soweit erforderlich und sinnvoll – auch außerhalb des Schulgebäudes, etwa in Räumlichkeiten der außerschulischen Partner, stattfinden. In diesen Fällen gelten die Hygienekonzepte und Vorgaben zum Infektionsschutz in Schulen (feste Gruppen, Rückver-folgbarkeit, Lüftung, Maskenpflicht etc.) entsprechend.
 
4. Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote in Coronazeiten
Bei freiwilligen außerschulischen Angeboten dürfte es sich regelmäßig um außerschulische Bildungsangebote im Sinne von § 7 Satz 1 CoronaSchVO handeln. Diese sind unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a CoronaSchVO weiterhin zulässig. Bei der Beratung der Antragsteller und der Genehmigung der Anträge sollte beachtet werden, dass der Bildungscharakter der Veranstaltung prägend ist und es sich nicht ausschließlich um ein Sport- oder Freizeitangebot (z. B. Tagesausflüge) handelt.
 
5. Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte
Fortbildungsveranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung dürfen gemäß § 6 Absatz 2 CoronaSchVO unter Beachtung der Regelungen der § 2 bis 4a der Verordnung auch in Präsenz durchgeführt werden. Unter Beachtung der Vorgaben zum Infektionsschutz können Fortbildungsveranstaltungen auch schulintern in Präsenz durchgeführt wer-den, soweit ein dringender fachlicher Bedarf hierfür besteht – zum Bei-spiel zur fachlichen Einführung in das Lehren und Lernen auf Distanz – und soweit für die Maßnahme Präsenz unabweisbar ist. Für die Nutzung von Schulgebäuden gilt § 1 Absatz 2 Nummer 3 CoronaBetrVO. Nichtstaatliche Angebote zur Lehrerfortbildung sind nach § 7 Absatz 1 CoronaSchVO unter Beachtung der Regelungen der § 2 bis 4a der Verordnung zulässig. Die Teilnahme von Lehrkräften an solchen Fortbildungsveranstaltungen soll nur genehmigt werden, wenn ein dringender fachlicher Bedarf hierfür besteht und eine Teilnahme in Präsenz erforderlich ist.
 

16.11.2020
 
Coronabetreuungsverordnung
Ausschluss vom Schulbesuch
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Datum 10.11.2020 ist eine neue Fassung der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) in Kraft getreten
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO)
Gemäß § 1 Abs. 3 S. 4 CoronaBetrVO gilt damit, dass Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske nicht beachten, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen sind.
 
Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler, die nicht aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, allein aufgrund dieser Regelung von der schulischen Nutzung auszuschließen sind und nicht mehr im Wege einer Ordnungsmaßnahme oder im
Rahmen des Hausrechts.
Durch die Formulierung „sind…auszuschließen“ entfällt in diesen Fällen auch eine Ermessenserwägung.
Von einer Anhörung der Eltern kann hier gem. § 28 Abs. 2 Nr.1, 2. Alt. VwVfG NRW abgesehen werden, da eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse notwendig erscheint (hier zum Gesundheitsschutz der am Schulleben Beteiligten).
 
Auch Eltern oder andere Personen sind nach dieser Norm von der
schulischen Nutzung auszuschließen.
 
 

27.10.2020

Elternbrief Corona-Regeln Oktober 2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Verbundschule an der Sieg,

Wir möchten Sie an dieser Stelle über die neuesten Entwicklungen informieren:

  1. Mund-Nasen-Schutz:

In der Verbundschule tragen weiterhin alle Personen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz. Im Klassenraum können die Kinder der Lerngruppe auf einen Schutz verzichten. Wenn der Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, tragen die Lehrkräfte ebenfalls einen MNS.

Bei Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests kann die Schulleitung ein Kind vom Tragen des MNS-Schutzes aus medizinischen Gründen befreien.

  1.  Sportunterricht:

Der Sportunterricht findet wieder in der Sporthalle statt. Da auf bestimmte Sportarten verzichtet wird, um Abstandsregeln einhalten zu können, werden im Halbjahreszeugnis ggf. einige Kompetenzen gestrichen. Die Räume werden aktiv gelüftet, indem vorhandene Fenster und Türen regelmäßig geöffnet werden. Wir empfehlen lange, dünne Sportkleidung (z.B. Trainingsjacke und -hose).

  1. Lufthygiene:

Alle Räume, die genutzt werden, werden regelmäßig quer- und stoßgelüftet. Wir sind gemäß per Runderlass verpflichtet:

  • in allen Pausen Fenster und Türen zu öffnen;
  • alle 20 Minuten die genutzten Klassenräume zu lüften;
  • regelmäßig quer zu lüften, dort wo es möglich ist.

Wir empfehlen, dass alle Kinder warme Kleidung tragen, auch wenn nach Schließung der Türen und Fenster die Raumtemperatur wieder ansteigen wird.  Bitte geben Sie Ihrem Kind einen Jutebeutel, Mütze und warme Hausschuhe, eine Fleece- oder Strickjacke sowie eine Fleecedecke mit in die Schule. Alle Dinge sollten grundsätzlich mit dem Namen des Kindes versehen sein.

Vermissen Sie Schuhe, Jacken, Turnbeutel u.a., so schauen Sie unbedingt in unserer Fundkiste nach. Wenn Sie sich im Sekretariat im Vorfeld angemeldet haben, ist das kein Problem. Kommen Sie bitte nicht spontan vorbei.

  1. Treffen und Feste im 2. Schulhalbjahr:

So, wie die aktuellen Zahlen im Rhein-Sieg-Kreis sich derzeit entwickeln, werden größere Treffen und Feste in der Verbundschule nicht stattfinden.

Wir werden Sie immer auf dem Laufenden halten, wie wir beispielsweise den Elternsprechtag gestalten, St. Martin oder die Adventszeit feiern werden. Bitte haben Sie Verständnis für kurzfristige Änderungen.

  1. Weitere Informationen:

Bitte informieren Sie Klassenleitung und Schule wie gewohnt zeitnah darüber, wenn ein Kind erkrankt ist. Es gilt weiterhin die Regelung, dass bei Erkältungssymptomen mind. 24 Stunden abgewartet werden muss, ob weitere Symptome hinzukommen, bevor ein Kind wieder die Schule besuchen kann.

Wenn Sie sich über aktuelle Regelungen und Verhaltensempfehlungen informieren möchten, können Sie dies unter folgenden Links tun:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf

https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Wir wünschen allen eine gute Herbstzeit.

Mit herzlichen Grüßen

für das Kollegium

Dörthe Kickuth-Artelt

P.S. Bitte denken Sie daran, dass der nächste Montag (2.11.2020) unterrichtsfrei ist aufgrund eines pädagogischen Ganztags der Lehrer und OGS Mitarbeiterinnen.

Download: EB-Coronaregeln-ab-Okt.20.pdf


26.10.2020

Freiwilliger Testlauf Videotool „Jitsi“ für alle Klassen nach den Herbstferien

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Verbundschule an der Sieg,

der Rhein-Sieg-Kreis hat den Schulen ein Videokonferenzsystem zur Verfügung gestellt. Hierzu wurde das Videokonferenzportal „Jitsi“ in das Medienzentrum des Rhein-Sieg-Kreises integriert. Dies soll uns beim Distanzlernen unterstützen, falls eine Klasse oder die Schule coronabedingt schließen muss. Wir Lehrer haben bereits einen ersten Testlauf erfolgreich durchgeführt.

Die Klassenlehrer haben für jeden Schüler einen Zugang erhalten, den sie Ihrem Kind mitgeben. Sie laden die Kinder zu der Videokonferenz ein. Für diese Videotool benötigen Sie Internet und als Endgerät einen PC/Laptop, ein Tablet oder ein Smartphone. Damit möglichst viele Kinder freiwillig teilnehmen können, wird der Testlauf am

Mittwoch, den 28.10.2020 um 17.00 für ca. 30 Minuten durchgeführt.

So gehen Sie vor:

  1. Scannen Sie den QR-Code, den Ihr Kind mit nach Hause gebracht hat
  2. Tippen Sie auf der sich öffnenden Internetseite auf die drei Zeilen (oben links)
  3. Tippen Sie auf „Videokonferenz“
  4. Laden Sie die App herunter und installieren Sie diese oder fahren Sie mit der App fort

ODER

  1. Geben Sie den Internetlink, den Ihr Kind mit nach Hause gebracht hat, in einen Browser ein
  2. Klicken Sie in der linken oberen Ecke auf „Anmelden“
  3. Geben Sie in das Feld „Anmeldung mit EDU-ID:“ die Buchstabenfolge ein, die Ihr Kind mit nach Hause bekommen hat und bestätigen Sie mit „Anmelden“
  4. Tippen Sie auf der sich öffnenden Internetseite auf „Videokonferenz“ oben links

Da wir noch nicht über die versprochenen Endgeräte (Tablets für die Schüler) verfügen, können wahrscheinlich nicht alle Kinder teilnehmen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir diese Tool dennoch ausprobieren, um für das Distanzlernen gut gerüstet zu sein. Ihrem Kind entsteht kein Nachteil.

Mit freundlichen Grüßen

Dörthe Kickuth-Artelt

(Konrektorin/ komm. Schulleitung der Verbundschule an der Sieg)

Download: EB-Testlauf-Jitsi-26.10.2020.pdf

 


2020: Ein neu besetzter Vorstand wurde gewählt

Am 07.10.2020 fand die diesjährige Jahreshauptversammlung des Fördervereins der EMR-Grundschule statt. Vorweg sei gesagt, dass die Teilnahme absolut nicht erfreulich war und nur 8 Personen teilnahmen.

Nachdem der Geschäftsbericht und der Kassenbericht vorgetragen wurden, wurde der amtierende Vorstand entlastet. In Anbetracht der Tatsache, dass sich der entlastete Vorstand nicht mehr aufstellen wollte, musste nun ein neuer Vorstand gewählt werden.

Bei dieser Wahl wurde Rebecca Diensberg einstimmig zur 1. Vorsitzenden gewählt und bekommt durch Richard Böhme, ebenfalls einstimmig, einen Vertreter an Ihre Seite gestellt. Als Kassiererin und damit die Dritte im Bunde des geschäftsführenden Vorstandes wurde Frederike Heggemann wiedergewählt. Auch andere Positionen wurden dieses Jahr neu besetzt.

Der neu zusammengesetzte Vorstand steht allen Kindern und Ihnen als Eltern für Fragen und Anregungen jederzeit gerne zur Verfügung und hofft weiter auf Ihre tatkräftige Unterstützung.

Für den Förderverein,

R. Böhme

Der neue Vorstand des Fördervereins der EMR-Schule Dattenfeld stellt sich vor:

  1. Vorsitzende Rebecca Diensberg
  2. Vorsitzender Richard Böhme

 

  1. Kassiererin Frederike Heggemann
  2. Kassierer Frank Dresling

 

  1.  Schriftführer Richard Böhme

 

  1. Beisitzer Denise Willmeroth

 

Kontakt:        Rebecca Diensberg

                       Windecker Str. 29

                       51570 Windeck-Dattenfeld

                       Tel.: 0151/25839138

                       E-Mail: diensberg.rebecca@gmail.com


05.08.2020

Elterninformation im Schuljahr 2020/2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

die Schule beginnt nächste Woche und wir freuen uns, alle SchülerInnen wieder zu sehen. Am heutigen Tag haben wir die Informationen vom Schulministerium erhalten, die wir auf unserer  homepage für Sie veröffentlichen. Mit einigen Einschränkungen können wir einen „normalen“ Unterricht beginnen. In der 1. Schulwoche endet der Unterricht nach der 4. Stunde.

Hier einige Punkte, die für Sie und Ihr Kind wichtig sind.

  • das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb des Klassenraums und im öffentlichen Nahverkehr ist verpflichtend
  • feste Sitzordnung im Klassenzimmer mit Einhaltung der Abstandsregeln ohne Masken
  • Der Sportunterricht wird bis zu den Herbstferien draußen stattfinden
  • Singen in geschlossenen Räumen ist weiterhin verboten.
  • Bei Auftreten von folgenden Symptomen (Schnupfen, trockener Husten oder Fieber) muss ihr Kind 24 Std. zur Beobachtung zuhause bleiben.

Unterrichtsversorgung in Dattenfeld

Wie vor den Sommerferien angekündigt, mussten wir leider die Klassenaufteilung neu vornehmen: es gibt drei jahrgangsgemischte Schuleingangsklassen der Stufe 1 und 2  (Koala: Frau Bayer, Eisbären: Frau Weinert, Waschbären: Frau Schumacher-Binot), 3. Klasse – Löwen: Frau Heggemann, 4. Klasse- Erdmännchen: Frau Deitenbach). Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden wir die Erstklässler per Email einzeln informieren, in welcher Klasse sie sind.

Einschulung am Donnerstag, den 13.08.2020

Wir werden – ähnlich den Abschlussfeiern – draußen auf dem Schulhof einschulen mit festen Sitzplätzen. Bitte kommen Sie pro Schulkind mit maximal 2 Personen zur Einschulung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz wird empfohlen. Der Gottesdienst beginnt in Herchen um 8.00 Uhr,  in Dattenfeld um 10.00 Uhr. Bei schlechtem Wetter müssen wir in die Turnhallen ausweichen. Dort ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz verpflichtend.

Wir informieren Sie über alles Weitere und halten Sie auf dem Laufenden und wünschen Ihnen allen einen guten Schulstart.

Ihre Schulleitung und das Kollegium der Verbundschule

Download: 1.-EB-08.2020.pdf


04.03.2020

Corona-Virus und  Masernschutz-Impfung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nachfolgend einige Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus, der zu einer Infektion führen kann, die besondere Schutzmaßnahmen benötigt.

Die Zuständigkeit liegt beim zuständigen Gesundheitsamt, welches eng mit dem Robert-Koch-Institut zusammen arbeitet. Das Gesundheitsamt entscheidet über Schulschließungen. Sollte bei Ihnen oder Ihrem Kind der Verdacht auf eine Infektion bestehen, so informieren sie bitte  unverzüglich das Gesundheitsamt und gehen nicht direkt zum Kinderarzt, sondern melden sich dort vorab telefonisch an. Das NRW Gesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon dazu eingerichtet: 0221-8554774

Vorbeugende Hygienemaßnahmen:

  • Beim Husten und Niesen Mund und Nase mit Einmaltaschentuch bedecken und in die Armbeuge niesen. Das Taschentuch danach entsorgen!
  • Nach dem Husten oder Niesen Hände waschen!
  • Das Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden!
  • Anderen Personen nicht die Hand geben!
  • Häufig lüften!
  • Hände waschen nach Husten und Niesen, Putzen der Nase, Toilettengängen und vor dem Essen oder der Lebensmittelzubereitung mindestens 15 – 20 Sek. mit Seife und unter fließendem Wasser.

Sollte unsere Schule betroffen sein, werden wir Sie umgehend informieren.

 Masernschutz-Impfung

Betroffen sind alle dauerhaft tätigen Erwachsenen und alle SchülerInnen:

Ab dem 01.03.2020 besteht die Verpflichtung, Nachweise über den Masern-Impfschutz bis zum 31.07.2021 vorzuweisen. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, so muss das Gesundheitsamt informiert werden.

Nachweismöglichkeiten:

  1. Nachweis über einen angemessenen und bereits bestehenden Impfschutz per Kopie des Impfpasses
  2. Nachweis über eine Unverträglichkeit in Bezug auf die Masernimpfung. Dafür wird ein Attest benötigt.

Wir bitten Sie den Nachweis bei der Klassenlehrerin zeitnah abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

D. Kickuth-Artelt (komm. Schulleitung)

Download des Elternbriefs: EB-Corona-Masern.pdf