FFP2-Maskenpflicht bei Busfahrten


Liebe Kinder, Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund der nun geltenden Notbremse des Bundes gilt seit gestern für die Beförderung unserer Schülerinnen und Schüler in Schulbussen folgende Regelung:

„Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 100 (drei Tage in Folge) bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr die Pflicht zum Tragen von Masken mit einer höhere Schutzwirkung besteht (Standards FFP2 oder KN95/N95).

Damit entfällt die bisherige Regelung für den ÖPNV in NRW gemäß Corona-Schutzverordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, welche vorher auch die sogenannten OP-Masken erlaubte.  

Die Regelung gilt auch in der Schülerbeförderung!“ (Information des Landrats Sebastian Schuster, Rhein-Sieg-Kreis)

Wir bitten ab morgen um entsprechende Beachtung und Einhaltung der neuen Regelung. Dies gilt auch für unsere Schwimmfahrten zum Hallenbad nach Dattenfeld.

Bei Rückfragen können Sie sich selbstverständlich immer gerne an uns wenden.

 

Mit herzlichen Grüßen

Dörthe Kickuth-Artelt, Komm. Schulleitung

Ute Kurnatowski, OGS-Leitung